Projekt Beschreibung
Im Bereich des Presserechts vertreten wir sowohl Verlage als auch Geschädigte. Vertreter der Presse können sich bei Veröffentlichungen in Printmedien, im Internet, im TV oder Rundfunk auf die Meinungs- und Pressefreiheit berufen. Sie müssen bei der Berichterstattung aber das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Personen oder Unternehmen beachten, über die sie berichten. Wir vertreten unsere Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei der Geltendmachung oder Abwehr von Unterlassungs-, Widerrufs-, Gegendarstellungsansprüche oder Schadensersatz, und Geldentschädigungsansprüchen.
Im Bereich des Presserechts vertreten wir sowohl Verlage als auch Geschädigte. Vertreter der Presse können sich bei Veröffentlichungen in Printmedien, im Internet, im TV oder Rundfunk auf die Meinungs- und Pressefreiheit berufen. Sie müssen bei der Berichterstattung aber das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Personen oder Unternehmen beachten, über die sie berichten. Wir vertreten unsere Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei der Geltendmachung oder Abwehr von Unterlassungs-, Widerrufs-, Gegendarstellungsansprüche oder Schadensersatz, und Geldentschädigungsansprüchen.